Editorial

Diese Zeitschrift, eine Schöpfung von Marie Theres Fögen, wird den Regenbogen, von dem sie in den bewegenden Abschiedsworten ihres letzten Editorials sprach, doch noch vollenden. Die Zeitschrift soll fortgeführt, ihr neugieriger und beweglicher Geist sollte erhalten bleiben. Diesem Geist entspricht es aber auch, wenn es in der Übergangsphase von Redaktion und Institutsleitung zu Änderungen kommt.
Das vorliegende Heft widmet sich im Schwerpunkt dem »Mittelalter«, sei es in rechtshistorischen Beiträgen, sei es in solchen zur Wissenschaftsgeschichte, aber auch der Geschichte der juristischen Methodenlehre zwischen 1850 und 1933. Fachgrenzen im engeren Sinne spielen keine Rolle: Eine Kunsthistorikerin, die sich den italienischen Juristensiegeln des 14. Jahrhunderts widmet, kommt ebenso zu Wort wie Historiker und Rechtshistoriker. Die Zeitschrift will weiter multilingual publizieren, um auch auf diese Weise zur Europäisierung der Rechtsgeschichte beizutragen.
Im Besprechungsteil des Heftes geht es nach einem gewichtigen Auftakt von Bernd Schneidmüller thematisch bunt durcheinander. Vollständigkeit wird nicht angestrebt. Das rechtshistorische Schrifttum des In- und Auslandes lückenlos zu erfassen, ist in diesem Rahmen nicht möglich. Über eine künftige Verbreiterung wird ebenso nachgedacht wie über eine erweiterte Präsentation im Internet.
Dieses Heft ist wesentlich von Dr. Kent Lerch gestaltet worden. Dafür gebührt ihm der herzliche Dank des interimistischen Herausgebers. Dass die Redaktion künftig ohne seine Personenkenntnis und Umsicht auskommen muss, ist schmerzlich, gehört aber zu der oben genannten Übergangsphase.

Michael Stolleis

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